Patienteninformation
Ein Thema, welches man gerne verdrängt, aber was trotzdem wichtig ist, nicht nur im hohen Alter.
Unfälle passieren und meist, wenn man nicht mit ihnen rechnet.
- Daher ist es wichtig, auch schon früher an eine Patientenverfügung oder Vollmacht zu denken.
Wir wollen dabei helfen.
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G-BA-Beschluss: Vierfach-Impfstoff für die nächste Grippesaison
05.04.2018 - In der nächsten Grippesaison 2018/2019 wird die Grippeschutzimpfung mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen. Mit diesem Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute die Voraussetzungen geschaffen, dass sich gesetzlich Versicherte künftig mit einem Vierfach-Impfstoff gegen die Grippe impfen lassen können.
Mit der Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 11. Januar 2018, dass ab der Impfsaison 2018/2019 zur Grippeimpfung ein Vierfach-Impfstoff mit der jeweils aktuellen, von der WHO empfohlenen Antigenkombination zu verwenden ist.
Für die Grippesaison 2017/2018 gab es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung, ob für die Impfung ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden ist. Beide Möglichkeiten waren in Übereinstimmung mit den bisherigen Empfehlungen der STIKO zulässig.
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